
I. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Gruber legen wir großen Wert darauf, dass Sie an Ihrem Traumhaus auch nach der Bauphase große Freude haben. Dazu ist es unabdingbar, dass etwaig auftretende Reklamationen durch Gruber mitsamt seiner Partnerunternehmen schnell und unkompliziert erledigt werden.
1. Was bedeutet Gewährleistung?
Im deutschen Verbraucherbauvertragsrecht bedeutet Gewährleistung, dass das ausführende Unternehmen für nachgewiesene Baumängel an der eigenen Bauleistung geradestehen muss und eine Nachbesserung erfolgen muss. Unser Unternehmen steht nicht nur für herausragende handwerkliche Leistungen bis zur Abnahme, sondern wir bieten Ihnen auch nach der Abnahme den Rundum-Sorglos-Service.
2. Wie lange ist die Gewährleistungsfrist?
Gruber hält sich natürlich an das Verbraucherbauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sodass Sie bis zu 5 Jahre nach der Bauabnahme ein Recht auf Nachbesserung von nachgewiesenen Baumängeln genießen.
3. Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Während der Bauphase bis hin zur Abnahme ist der jeweilige Projektleiter für Ihre Anliegen zuständig. Nach Abnahme ist der Kundenservice der richtige Ansprechpartner für Sie, um schnell eine gewissenhafte Abarbeitung berechtigter Baumängel zu koordinieren.
4. Wie läuft eine Reklamation üblicherweise ab?
Die Reklamation wird vom Kunden per Kontaktformular auf unserer Website gemeldet. Nach Eingang der Meldung wird intern geprüft, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht. In beiden Fällen wird der Kunde benachrichtigt und informiert. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, erhält der ausführende Handwerksbetrieb die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben oder direkt mit dem Kunden in Verbindung zu treten. Sollten die zwei Wochen ohne Reaktion des Nachunternehmers verstreichen, werden ggf. anderweitige Schritte durch uns eingeleitet, um eine zügige Erledigung zu bewerkstelligen.
5. Fallen Sturmschäden in die Gewährleistung?
Nein. Für Sturmschäden ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers der richtige Adressat. Gerne bieten wir Ihnen die Sanierung nach Freigabe durch die Versicherung an.
6. Was versteht man unter Estrichsenkungen?
Nach dem Gießen des Estrichs trocknet dieser in den kommenden Tagen an der Oberfläche am schnellsten aus, d.h. er zieht sich hier auch etwas zusammen und bildet daher eine "Schüssel". Kaum wahrnehmbar, aber tatsächlich wölben sich die Ränder dabei unter Umständen etwas hoch.
In diesem Zustand werden die Ausbauarbeiten vorgenommen, Wandverkleidungen, Fliesen und Fußböden. Dabei werden etwaige Bodenunebenheiten durch Spachtelungen egalisiert. Am häufigsten wahrnehmbar sind Senkungen des Estrichs in verfliesten Bereichen. Die geforderten Fugen (7mm) zwischen Wand und Boden werden in diesem Zustand genau eingehalten. Aber mit der Zeit kehrt sich das Bild um. Die Unterseite des Estrichs trocknet weiter aus, die (verflieste) Oberseite deutlich weniger und aus der Schüssel wird eine leichte Wölbung. Die Ränder senken sich, die Fugen zwischen Boden und Wand reißen unter Umständen auf. Ein Spaltmaß bis zu 10mm zwischen Sockel- und Bodenfliese liegt im Toleranzbereich.
7. Wie kommt es bei Ausbesserungsarbeiten zu farblichen Unterschieden und sind diese zulässig?
Werden punktuell oder in Teilbereichen an einer fertiggestellten Oberfläche erneute Farb- oder Oberputze aufgetragen, kann es durch die unterschiedliche Schichtdicke und Struktur zu einer sichtbaren Abzeichnung kommen. Ausbesserungen müssen in der Struktur und Farbe angeglichen sein. Eine geringfügige Abzeichnung ist allerdings zulässig. Sichtbare Ausbesserungsstellen entstehen zwangsweise bei Verwendung unterschiedlicher Beschichtungsstoffe. Ausbesserungen aufgrund von unterschiedlichen Alterungsverhalten des Werkstoffs können auch zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden. Gleichzeitig verweisen wir auf das BFS Merkblatt Nr. 25, Seite 9, Absatz E, worin zitiert wird, dass bei Ausbesserungen, Reparaturen oder Nacharbeiten in der Fläche selbst bei Verwendung des Originalbeschichtungsstoffes Abzeichnungen von Reparaturstellen unvermeidlich sind.
8. Warum entstehen Risse im Trockenbau?
Nachdem das Haus montiert und ausgebaut wurde, beginnen sich die verschiedenen Bauteile zu setzen und zu bewegen. Dadurch entstehen Spannungen in den verschiedenen Bauteilen. Werden die Spannungen zu groß, geben die Bauteile an der schwächsten Stelle nach und diese beginnt zu reißen. Eine Nacharbeit an Rissen in den verschiedenen Bauteilen macht erst Sinn, wenn sich das Haus nach ca. 3 Jahren vollständig gesetzt hat. Nach diesem Zeitraum werden die Abrisse weniger oder verschwinden ganz. Abrisse oder Zusammenschiebungen in der Fläche fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Trockenbauer und müssen kostenlos nachgearbeitet werden. Risse an elastischen Fugen und zwischen zwei festen Bauteilen fallen nicht in die Gewährleistung, da diese Abrisse nicht vermieden werden können.
9. Fällt ein loser oder wackelnder Toilettendeckel in die Gewährleistung?
Nein. So wie alle beweglichen Teile steht auch ein Toilettendeckel unter der Wartungspflicht des Bauherrn.
10. Fällt eine verzogene Verschalung in die Gewährleistung?
Nein. Holz ist ein Naturwerkstoff und dass sich dieser windet, schwindet, quillt oder dreht kann nicht vermieden werden.
11. Welche Sortierkriterien gibt es bei Holz?
Es wird hier zwischen A und B Sortierung unterschieden. Die Sortierkriterien sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und können von diesen individuell angefordert werden.
12. Was tun bei Fehlermeldungen an der Heizanlage?
Gruber verbaut hauptsächlich Wärmepumpen. Auf der Homepage des jeweiligen Anbieters kann ein Serviceformular ausgefüllt werden. Unsere Partnerunternehmen schicken dann einen Techniker vorbei und dieser prüft die Anlage. Nach Abschluss der Arbeiten wird außerdem geprüft, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht. Sie bekommen dann vom Partnerunternehmen Bescheid, welcher Fehler vorlag und wie dieser behoben wurde. Vorab kann jeder Kunde einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. In der Anleitung sind alle möglichen Fehlercodes hinterlegt. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten Sie die Fehlercodes in der Servicemeldung mit angeben. Das erleichtert die Ursachenermittlung um ein Vielfaches und beschleunigt die Fehlerbehebung.
II. WARTUNG UND PFLEGE
Nicht jede Veränderung im Laufe der Nutzung Ihres Traumhauses stellt einen Grund zur Reklamation dar und fällt unter die gesetzliche Gewährleistung. In diesem Fall bieten wir jedoch selbstverständlich eine unbürokratische Vermittlung von turnusmäßigen Wartungs- oder Servicearbeiten an. Idealerweise schließt der Kunde direkt nach Abnahme einen gesonderten Service- und Wartungsvertrag mit Gruber ab. In Rahmen dessen werden turnusmäßige Inspektionen durch fachkundiges Personal durchgeführt und ggf. drohende Schäden am Haus vermieden.
1. Was am Haus muss gewartet werden?
Eine Wartung für das Haus an sich wird empfohlen. Ansonsten müssen alle elektrischen Anlagen (Heizanlage, Hebeanlagen usw.) und beweglichen Bauteile (z.B. Fenster, Türen usw.) in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Die Wartungsintervalle stehen in den einzelnen Bedienungsanleitungen in Ihrem Haushandbuch, dass bei Abnahme übergeben wurde. Bei vielen elektrischen Bauteilen sind regelmäßige Wartungen unabdingbar und zum Erhalt der Gewährleistung zwingend durchzuführen.
2. Wer führt die Wartung durch?
Die Hersteller der verschiedenen elektrischen Bauteile haben Partnerfirmen, die zertifiziert sind, diese Wartungen ausführen zu dürfen und zu können. Dies wird auch in den Bedienungsanleitungen beschrieben. Gerne sind wir Ihnen behilflich, den passenden Betrieb für die übrigen Bauteile ausfindig zu machen.
3. Muss ich einen Wartungsvertrag für das Haus selbst haben?
Nein. Es ist keine Pflicht, einen Wartungsvertrag mit der Firma Gruber abzuschließen. Es wird aber ausdrücklich empfohlen. Früher oder später kann es zu Schäden am Bauwerk kommen, die der Servicetechniker bei einer turnusmäßigen Wartung vorzeitig hätte entdecken und verhindern können.
4. Ist die Wartung für bewegliche Bauteile wie Fenster, Türen, Dachflächenfenster und Haustüren kostenlos?
Nein. Das Einstellen bzw. Warten der Fenster und Türen (auch Haustüren) ist kostenpflichtig. Alternativ können die Fenster und Türen auch mit einem geeigneten Einstellwerkzeug selbst eingestellt werden. Die Bedienungsanleitung für die Einstellarbeiten befindet sich im Haushandbuch. Das Einstellset kann von Gruber bezogen werden.
5. Was ist eine Wartungsfuge?
Eine Wartungsfuge ist eine elastische Fuge zwischen zwei festen Bauteilen (z.B. Wand-Boden, Wand-Wand und Wand-Decke). Diese Fugen müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Die Wartungsfugen können unter Berechnung des tatsächlichen Aufwandes ggf. wieder repariert werden.
6. Warum gibt es Wartungsfugen und sind diese sinnvoll?
Eine elastische Fuge zwischen zwei Bauteilen hat einen ganz besonderen Grund. Ohne die elastische Verfugung zwischen zwei festen Bauteilen würden sich große Spannungen aufbauen. Hierbei können ganze Fliesen und Trockenbauplatten reißen und springen. Das Haus muss sich in den ersten 3-4 Jahren erst setzten und in dieser Zeit arbeitet das ganze Haus ziemlich stark. Nachdem das Haus an seinem finalen Ort steht, werden die Abrisse in den elastischen Fugen weniger oder ganz verschwinden.
7. Gehören Acryl- und Silikonfugen zu den Wartungsfugen?
Ja, wenn diese im Vertrag klar definiert wurden. Bei Gruber sind die Wartungsfugen vertraglich klar definiert. Das gilt für alle elastischen Fugen.
8. Wo finde ich Pflegehinweise für die verbauten Baustoffe?
Alle relevanten Bedienungsanleitungen für Pflege, Wartung und Service finden Sie in Ihrem Haushandbuch.